Noch nicht offiziell aufgeklärt, und doch schon vergessen.

Dies wäre seit einem Jahr eine Aufgabe für deutsche Behörden: dort hat man allerdings bisher die Opfer weitgehend Opfer sein lassen, sonst nichts. Das Problem liegt möglicherweise darin, dass hierfür Behörden gegen Behörden ermitteln müssten: denn längst ist bekannt, dass der deutsche Datenschutz die Fliegerärzte daran gehindert hat, ihre Arbeit so zu machen, wie dies nach international gültigen Verordnungen hätte geschehen müssen. Der Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht ist dabei lediglich eine sogar rechtswidrige Schutzbehauptung. Eine detaillierte Analyse der Hintergründe ist übrigens in dem im Februar erschienenen Buch “Sonderfall Germanwings?” nachzulesen.

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