Zum Jahrestag des Absturzes: es braucht nicht nur Trost, sondern auch Aufklärung der Verantwortlichkeiten: über vorgeschobene Schweigepflicht und falsch verstandenen Datenschutz.

Aus vielen Meinungen seit der Veröffentlichung des abschließenden Unfallberichtes der französischen Unfallkommission des BEA gehen Enttäuschung und Frustration hervor. Man hatte gehofft, nun verstehen zu können, wird aber verwirrt stehen gelassen.

Man muss dabei zwar bedenken, dass es nicht Aufgabe einer Unfallkommission ist, als Berichterstatter den Staatsanwalt zu spielen. Jedoch muss Interessenten und Interessierten am bisherigen Vorgehen in Deutschland auffallen, dass man erfolglos sucht, wo in dieser Sache ein wirklicher Staatsanwalt eine Rolle spielt. Das ist wohl der Grund für manche Aufregung. Der Abschlussbericht des BEA hat die Schwachstellen im System der deutschen Zivilluftfahrt in neutraler Form aufgezeigt, den Kern des deutschen Problems in dieser Tragödie festgestellt, aber richtigerweise nicht unter Zuweisung von Verantwortlichkeiten kommentiert. Aber hinter diesen Schwachstellen stehen Verantwortungen, die nicht wahrgenommen worden waren, Alleingänge im Bereich Datenschutz und Wahrung der Schweigepflicht. Die Diskrepanzen im Umgang mit ärztlicher Schweigepflicht vs. Schutz der Öffentlichkeit, wie auch der Alleingang der deutschen Gesetzgebung mit dem Datenschutz, die zusammen immerhin ein Unglück möglich gemacht haben, das in anderen Ländern ganz wesentlich weniger wahrscheinlich gewesen wäre, sie erzeugen bei vielen Mitdenkenden in der Tat ein unbestimmtes Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt, sozusagen als unbewusstes Substrat aus dem medialen Dauerbeschuss vor einem Jahr, und jetzt wieder anlässlich der Berichterstattung über den Abschlussbericht.

Die Aufarbeitung der Ursachen einer Katastrophe wie des Absturzes derGermanwings Maschine vor einem Jahr darf nicht nur der besseren Vermeidung künftiger Unfälle dienen. Es geht wohl doch vor allem auch um die Aufklärung der konkreten Hintergründe, die diese Katastrophe ermöglichten, um zu vermeiden, dass die Opfer wieder nur die Opfer bleiben, sonst nichts, und die Hinterbliebenen mit ihrem unsagbaren Leid und Zorn zurückgelassen werden: Aufklärung ist auch Hilfe zur Verarbeitung, und Genugtuung.

Dies wäre seit einem Jahr eine Aufgabe für deutsche Behörden: dort hat man allerdings bisher die Opfer weitgehend Opfer sein lassen, sonst nichts. Das Problem liegt möglicherweise darin, dass hierfür Behörden gegen Behörden ermitteln müssten: denn längst ist bekannt, dass der deutsche Datenschutz die Fliegerärzte daran gehindert hat, ihre Arbeit so zu machen, wie dies nach international gültigen Verordnungen hätte geschehen müssen. Der Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht ist dabei lediglich eine sogar rechtswidrige Schutzbehauptung.

Zur Aufklärung müsste man deutlich aussprechen, dass schon heute zwischen vereidigten Personen im Gesundheitswesen die ärztliche Schweigepflicht vielfach gebrochen wird, weil anders die Arbeit z.B. in Kliniken gar nicht möglich wäre. Ähnlich ist es mit der Abrechnung von Arztgebühren und Krankenhauskosten durch Abrechnungsstellen, Krankenkassen und Finanzämter: sie alle erhalten vertrauliche Daten aus Krankenakten der Ärzte, auch heute in Deutschland. Richtig ist, dass hierfür Patienten ihr Einverständnis unterschriftlich als sogenannte Schweigepflichtentbindung geben müssen. Damit hat niemand ein Problem. Bei Piloten soll es aber anders sein? Auch Piloten müssen, in allen Ländern der Welt, eine Schweigepflichtentbindung gegenüber den Sachbearbeitern ihrer Anträge für die Flugtauglichkeitsbescheinigung unterschreiben – nur in Deutschland nicht, zumindest bisher. Unterbunden durch den Datenschutz. Waren Piloten bisher im Rest der Welt deshalb schlechter dran als in Deutschland? Wohl sicher nicht.

Dieser Alleingang in der amtlichen Regulierung der Zivilluftfahrt in Deutschland bestand vor allem darin, dass man Piloten von vornherein keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben ließ (man hatte sie aus dem ICAO- Formular entfernt), und konsequenterweise damit den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Behörden unterband.

Nicht einer Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht hätte es bedurft, sondern lediglich einer vernünftigen und korrekten Einhaltung bestehender internationaler und nationaler Verordnungen und Gebräuche, so wie sie in anderen Ländern praktiziert werden. In Deutschland wurde nur verhindert. Nicht alle Ärzte stehen schweigend hinter der Schutzmauer der ärztlichen Schweigepflicht; viele Fliegerärzte sind betroffen und zornig ob dieser Behinderung und deren Folgen. Die Datenschützer schweigen. Deutsche Fliegerärzte versuchten, unter Umgehung des deutschen Datenschutzes Verbindung zur amerikanischen Datenbank zu bekommen, um erforderliche Informationen untereinander austauschen zu können: der Datenschutz hat es untersagt, die Ärztekammer hat nicht protestiert, der Copilot konnte durch die Lücken im System schlüpfen und 149 Menschen mit in den Tod nehmen, selbst Opfer des Systems, weil unzurechnungsfähiger Patient. Das ist die bittere Wahrheit. Wo bleibt die Genugtuung für die Hinterbliebenen, durch Aufklärung und Eingeständnis, nicht nur Tröstung? Wo bleiben hier die Medien, wo die „Zivilgesellschaft“?

Zum Weiterlesen siehe „Sonderfall Germanwings?“

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